AGB’s

AGB´s Axel Ruden – Gefaehrtentraining

  1. Der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Axel Ruden – Gefaehrtentraining geht immer ein persönliches Kennenlernen voraus. Hierbei wird konkret über Ihre Beziehung zu Ihrem Hund, dem örtlichen und sozialen Umfeld und Ihren Wünschen und Zielen gesprochen.
  2. Der teilnehmende Hund muss vor Trainingsbeginn tierärztlich untersucht werden, wenn ein Problemfall (Aggressionen Mensch/Hund) anzunehmen ist. In allen Fällen muss der Hund über einen aktuellen und vollständigen Impfschutz (oder Titternachweis) verfügen. Der Bestand einer gültigen Hundehalter-Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt. Die entsprechenden Nachweise sind Axel Ruden – Gefaehrtentraining spätestens vor Beginn der ersten Trainingsstunde zu erbringen.
  3. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
  4. Die mobile-Hundeschule Axel Ruden – Gefaehrtentraining übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Vermögens- oder Sachschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Kommt es während der Trainingsstunden zu Beißunfällen gegen Menschen oder Artgenossen, trägt der Tierhalter die volle Verantwortung und übernimmt sämtliche Kosten der dadurch entstandenen Schäden.
  5. Die Trainingstunden sind eine Dienstleistung. Die Vergütung ist sofort nach Erbringung an Axel Ruden – Gefaehrtentraining zu bezahlen.
  6. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunter- nehmerstatus gem. § 19 UStG erhebt  Axel Ruden – Gefaehrtentraining keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus.
  7. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Anweisungen des Trainers kann Axel Ruden – Gefaehrtentraining das Training nach eigenem Ermessen abbrechen. Die Kosten werden hierbei anteilig, bei Vorkasse, zurückgezahlt.
  8. Die Mobile-Hundeschule Axel Ruden – Gefaehrtentraining behält sich vor, das Training in zwingenden Fällen abzusagen. Dieses wird dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
    Eine Absage oder Verlegung der Trainingsstunden seitens des Teilnehmers muss bis einen Tag vorher angemeldet werden, ansonsten gehen die Kosten der Stunde zu Lasten des Teilnehmers.
  9. Da der Erfolg des Trainings maßgeblich von der Mitarbeit des Teilnehmers abhängig ist, kann Axel Ruden – Gefaehrtentraining keine Erfolgsgarantie geben.
  10. Die Angaben der Teilnehmer werden von Axel Ruden – Gefaehrten- training datentechnisch erfasst. Der Trainingsbetrieb wird bei Möglichkeit für interne Auswertungen fotografisch und videotechnisch dokumentiert. Eine Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen. Ausnahme Training zum erlangen eines Negativ Zeugnisses. Ein Fall Diskussionsbericht geht an den zuständigen Veterinär des Vet.-Amtes.
  11. Seminarunterlagen, die von Axel Ruden- Gefahrtentraining ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Herrn Axel Ruden nicht reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme vervielfältig, oder verbreitet werden.

Folgende Vorbedingungen schließen ein Therapie-Training in der Regel aus:

Einschränkungen Hundehalter:

  • mangelnde körperliche oder geistige Fitness
  • Zwingerhaltung
  • Dogsharing
  • Mehrhundehaltung
  • aktive Hundesportler
  • Anwendung von Starkzwangmittel oder Gewalt
  • regelmäßiger Dogwalker Einsatz an mehreren Tagen in der Woche.
  • unüberwindliche Sprachschwierigkeiten

organische Einschränkungen Hund:

  • insbesondere Läufigkeit, Schwangerschaft
  • Scheinträchtigkeit
  • Krankheit, etc.

psychische Einschränkungen Hund:

  • Prägeschäden (4-14/16.Woche)
  • Selbstversorger

Sollten aufgrund rechtlicher Vorgaben einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.